Am 22. März Daniela Groß wählen

Liebe Bürgerinnen und Bürger!

In den vergangenen Monaten war ich in vielen Gemeinden unseres Landkreises unterwegs und habe an zahlreichen Haustüren geklingelt. Die Gespräche mit Ihnen waren offen und ehrlich, sie haben mir gezeigt, wie wichtig den Menschen ihre Heimat ist. Ich habe Menschen getroffen, die unseren Landkreis lieben. Menschen, die sich Sorgen machen. Und Menschen, die Hoffnung haben. Immer wieder habe ich diesen Satz gehört: „Es ist Zeit für einen Wandel!“

Das Ergebnis der Wahl am 08. März war ein starkes Signal für Aufbruch: Die Mehrheit der Wählerinnen und Wähler hat sich gegen den amtierenden Landrat entschieden! 40% von ihnen haben mir im ersten Wahlgang ihr Vertrauen ausgesprochen, dafür bin ich sehr dankbar und ich verstehe dies als klaren Auftrag: Die Menschen hier im Landkreis sehnen sich nach Veränderung, neuem Schwung und einer Politik, die wieder näher bei den Menschen und ihren Problemen im Alltag ist.

Die Stichwahl am 22. März ist keine parteipolitische Wahl. Sie ist eine Richtungsentscheidung: Weiter so, mit den immer gleichen Rezepten, oder nach 12 Jahren endlich frischer Schwung? Viele von Ihnen haben bei der ersten Wahl am 8. März gezeigt, dass Sie bereit sind für Veränderung. Jetzt kommt es darauf an, diese Veränderung möglich zu machen.

Stichwahlen werden oft mit wenigen Stimmen entschieden. Manchmal sind es am Ende nur einige hundert Stimmen Unterschied — in einem ganzen Landkreis. Das bedeutet: Jede einzelne Stimme zählt. Ihre Stimme zählt. Gerade bei Stichwahlen ist die Wahlbeteiligung oft niedriger als im ersten Wahlgang. Viele denken: „Meine Stimme macht keinen Unterschied.“ Doch genau das Gegenteil ist der Fall. Wenn viele engagierte Menschen wählen gehen, kann sich etwas bewegen. Wenn Sie zu Hause bleiben, entscheiden andere.

In den letzten Wochen haben mir viele von Ihnen Ihr Vertrauen geschenkt. An Haustüren. Auf der Straße. In Gesprächen, die ich nicht vergessen werde. Jetzt bitte ich Sie noch einmal von ganzem Herzen um Ihre Unterstützung — und um Ihre Stimme.

Ihre Daniela Groß 

Hinweise zur Stichwahl: Briefwahl und Wahlbenachrichtigung

Im Vorfeld der Stichwahl erreichen die Verantwortlichen in den Gemeinden derzeit zahlreiche Fragen – insbesondere zur kurzen Zeitspanne zwischen dem ersten Wahlgang und der Stichwahl sowie zum Versand der Briefwahlunterlagen. Um hier für Klarheit zu sorgen, hat das Landratsamt einige wichtige Hinweise veröffentlicht.

Grundsätzlich ist es für die Stimmabgabe im Wahllokal nicht zwingend erforderlich, die Wahlbenachrichtigung vorzulegen. Zwar wurden die Gemeinden angehalten, den Wählerinnen und Wählern das Schreiben nach dem ersten Wahlgang wieder mit nach Hause zu geben, damit es bei einer möglichen Stichwahl erneut verwendet werden kann. Sollte dies jedoch nicht geschehen sein, hat das keine Auswirkungen auf die Wahlteilnahme: Die Wahlberechtigung kann auch durch das Vorzeigen eines gültigen Ausweisdokuments überprüft werden.

Für Bürgerinnen und Bürger, die bereits beim ersten Wahlgang Briefwahl beantragt und dabei angegeben haben, auch bei einer Stichwahl per Brief wählen zu wollen, werden die entsprechenden Unterlagen automatisch erneut zugesandt. Wer erstmals per Briefwahl abstimmen möchte oder dies zuvor nicht angegeben hat, muss dafür einen Antrag stellen. Dies ist beispielsweise über die Internetseiten der jeweiligen Gemeinden möglich.

In vielen – insbesondere größeren – Gemeinden werden die Briefwahlunterlagen per Post verschickt. Aufgrund des sehr kurzen Zeitfensters bis zur Stichwahl kann es jedoch vereinzelt zu zeitlichen Engpässen bei der Zustellung kommen. Deshalb wird empfohlen, ausgefüllte Briefwahlunterlagen möglichst direkt bei der jeweiligen Gemeinde einzuwerfen, anstatt sie per Post zurückzusenden.

Sollten beantragte Briefwahlunterlagen nicht rechtzeitig zugestellt werden, besteht die Möglichkeit, bis Samstag, 21. März, um 12 Uhr bei der Gemeinde neue Unterlagen zu beantragen. In diesem Fall kann die Stimme auch direkt vor Ort in der Gemeinde abgegeben werden.

Wichtig zu beachten: Wenn beantragte Briefwahlunterlagen nicht oder nicht rechtzeitig ankommen, berechtigt dies nicht dazu, am Wahlsonntag stattdessen im Wahllokal an der Urnenwahl teilzunehmen.

Weitere Infos – Landratsamt Landsberg:

https://www.landkreis-landsberg.de/aktuelles/pressemitteilungen/detail/eintrag/kommunalwahlen-in-bayern-infos-zu-wahlterminen-wahlrecht-ablauf

Daniela Groß vor Ort

Aktuelle Termine und Beiträge